y preguntando caminamos ...
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"Die einstweilige Verfügung (seitens des nürnberger arbeitsgerichts (!) den für heute angesetzten streik der lokführer zu verbieten) wurde (...) damit begründet, dass der gesamten Volkswirtschaft immense Schäden durch einen Streik drohten, außerdem Hauptreisezeit sei und der Arbeitskampf weitere unabsehbare Folgen haben könnte, die nicht rückgängig gemacht werden könnten." ( nzz). streiken also nur wenn's keine/n juckt. also am besten gleich gar nicht ...
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